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VK Köln, 18.04.2008 - VK VOB 9/2008 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfahrensgang
- VK Köln, 01.04.2008 - VK VOB 3/08
- VK Köln, 18.04.2008 - VK VOB 9/2008
- VK Köln, 18.04.2008 - VK VOB 3/08
- OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08
- OLG Düsseldorf, 18.06.2008 - Verg 23/08
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 18.06.2008 - Verg 23/08
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens
Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin gegen die Beschlüsse der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 01. April 2008 (VK VOB 3/2008) und vom 18. April 2008 (VK VOB 9/08) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Nr. 2. des Beschlusses vom 01. April 2008 (VK VOB 3/2008) wie folgt gefasst wird:.Aus diesem Grunde hat die Antragstellerin ein selbständiges Nachprüfungsverfahren gegen die hiesige Antragsgegnerin zu 2. angestrengt, in welchem die Vergabekammer mit Beschluss vom 18. April 2008 (VK VOB 9/2008) den Antrag als unbegründet zurückgewiesen hat; den fraglichen Auftrag habe nicht sie, sondern die K... Dienstleistung GmbH & Co. KG erteilt.
a) Der Nachprüfungsantrag ist bei der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln zweimal rechtshängig geworden, und zwar zunächst im Verfahren VK VOB 3/2008 und sodann im Verfahren VK VOB 9/2008.
- OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08
Nachprüfungsverfahren: Zur Veräußerung kommunaler Grundstücke, die mit einer …
Die Anträge der Antragstellerin zu 1. gegen die Beigeladene zu 1. seien bereits unzulässig, das Nachprüfungsverfahren könne nicht nachträglich gegen einen Dritten mit einem anderen Streitgegenstand erweitert werden; aus diesem Grunde hat die Antragstellerin ein selbständiges Nachprüfungsverfahren gegen die hiesige Antragsgegnerin zu 2. angestrengt, welches die Vergabekammer mit Beschluss vom 18. April 2008 (VK VOB 9/2008) als unbegründet zurückgewiesen und auf die Beschwerde der hiesigen Antragstellerin zu 1. mittlerweile gleichfalls beim Senat anhängig ist (VII-Verg 34/08) . - VK Baden-Württemberg, 13.11.2008 - 1 VK 45/08
Aufteilung gemäß Grundstücksanteilen bei Schwellenwertberechnung
Charakteristisch für eine Baukonzession ist aber, dass der Konzessionsgeber ihm zustehende Rechte auf den Konzessionär überträgt (vgl.VK Köln, Beschluss v. 18.04.2008, VK VOB 9/2008).